
Das Jugendamt bietet dafür aber keinen Schutz!
Sicherlich ist es eine Sache, wie man zu einem Pflegekind kommt, dagegen eine ganz andere, wie man den Weg mit ihm geht. Zeugen die Absichten nicht wirklich von einer reifen Lebenshaltung und Vorstellung, mündet das Schicksal des Pflegekindes in einer absoluten Katastrophe. All das ist möglich, vor allen Dingen, und nur, unter dem wachsamen Auge des Jugendamtes.
In meinem Fall liegt das ausschließliche Ermessen in Bezug zur praktischen Anwendung der Gesetze des Jugendamtes dringlichst in der Wahrnehmung und Anerkennung der Rechte und Pflichten der leiblichen Mutter. Dies gilt insbesondere unter dem Aspekt, wenn eine kurzfristige Rückführung in ihren Haushalt aus bestimmten Gründen nicht möglich scheint. Wird die Mutter dagegen ständig verdrängt, isoliert und in ihrem Status methodisch abgewertet, steht folgerichtig zu erwarten, dass aus einem Pflegeverhältnis ein dauerhafter Aufenthalt des Kindes in einem Haushalt wird, wo die zentrale Rolle der angeblichen Pflegemutter als Ersatzmutter charakteristische Züge erhält. Das Kind wächst zwangsläufig mit einem absoluten Bezug zu dieser Ersatzmutter auf, kennt nur noch diese und wird mit den Jahren den Unterschied zwischen "Pflegemutter", "Ersatzmutter" und wahrer Mutter nicht mehr kennen.
Auf diesen Endzustand wurde seitens der Pflegeeltern konstant hingearbeitet. Das Jugendamt hat diese Arbeit moralisch und finanziell über alle Maßen unterstützt, und das Gericht hat diese durch Untätigkeit begünstigt. Im Nachhinein ist ebenso klar, dass dieser Endzustand von vornherein geplant war. Da es für den Tatbestand der hinterlistigen und auf Dauer angelegten Kindesentfremdung keine gesetzliche Definition gibt, erlaubt es den Beteiligten mit dem Argumentationskrieg des Vorbehalts der Gefährdung des Kindeswohls ein zeitliches Ausmaß einer Pflege zu erreichen, die es nach Jahren unmöglich macht, dass das Kind überhaupt noch zur leiblichen Mutter zurückgeführt wird.
Für Diebstahl gibt es in unserem Wortschatz eine personifizierte Entsprechung, dass Wort dafür ist Dieb - für Missbrauch gibt es solch eine Entsprechung nicht. Die finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt gibt solchen Machenschaften einen erheblichen Auftrieb. Es ist äußerst suspekt, dass die Pflegeeltern, die ja lange schon nicht mehr den Status der Pflegschaft anerkannt bekommen, weiterhin finanziell für ihre Dienste als Pflegeeltern bezahlt werden. Selbst nach bürokratischen Maßstäben gibt es für eine weitere Finanzierung der selbsternannten "Pflegeeltern" keine gesetzliche Grundlage mehr. Im Gegenteil dazu ist eher eine dringende Kontrolle zur Pflichterfüllung der Pflegeeltern von Nöten, denn in meinem Fall kann davon noch nicht einmal ansatzweise die Rede sein.
Es muss daher ernsthaft hinterfragt werden, inwieweit Angestellte des Staates weiterhin Ausübende des Gesetzes sein dürfen, wenn in auffällig und fragwürdiger Offensichtlichkeit ihre Inkompetenz und irreale Haltung zum Tragen kommt. Narrenfreiheit im Gewand des Staatsdienstes - das ist deutsche Realität. Kinder in sklavenartige Pflegeverhältnisse zu geben ist überdies unverantwortlich, in aller erster Linie vom Jugendamt. Es stellt sich daher die große Frage, inwiefern das Jugendamt solche Missstände begünstigt und fördert, und was dieses dazu veranlasst. Es bestand Klarheit darüber, auch in schriftlicher Form, dass die Pflege nur für die Dauer meiner Krankheit bestehen sollte. Heute behauptet das Jugendamt, dass diese Vereinbarung nie getroffen wurde, und enthält mir diese beharrlich vor. Und dabei habe ich die Erfahrung gemacht, dass die größte Kunst des Jugendamtes im Debattieren besteht, und zwar so, dass man in jedem Fall Recht behält.
Einerseits zeigte das Jugendamt Toleranz meinen Anliegen gegenüber, andererseits aber in den Handlungen eine Strategie, aus der sich deuten lässt, dass es für die fremde Familie voreingenommen ist. Im Nachhinein ließ sich immer wieder erkennen, dass Zugeständnisse des Jugendamtes letztlich dadurch motiviert waren, die einzige Sorge der fremden Familie in ein echtes vertragsgebundenes Verhältnis umzuwandeln, dass dieser eine auf Dauer angelegte Bezahlung garantiert. Aus den gesamten Stellungnahmen des Jugendamtes ergibt sich deshalb auch eine subjektive Einstellung zugunsten der Pflegefamilie, die stets vordergründig als "Kindeswohl" hingestellt wurde.
Das Jugendamt machte mir einerseits klar das es sich bei dieser Pflege um eine Fehlvermittlung handele, andererseits nahm das Jugendamt nach außen hin eine sichtlich ablehnende Haltung gegen mich ein. Ich kann mich heute noch an das erste persönliche Gespräch mit der Sachbearbeiterin -Frau Hummrich- im August 1993 erinnern, insbesondere an ihre herablassende Art und Weise. Zum anderen erklärte man mir des öfteren, ob ich nicht wüsste wo der Pflegevater beschäftigt sei. Da mir bereits bekannt war das dieser Schutzperson von Rudolf Scharping gewesen ist, bejahte ich beiläufig diese Frage. Für mich persönlich ergab diese Frage auch keinen Sinn, weil diese auch völlig widersinnig war.
Ein anderer Sachbearbeiter des Jugendamtes -Herr Ehlting- unterhielt zur Pflegemutter persönliche Beziehungen in Form von gemeinsamem Tennisspielen und regelmäßigen Treffen in deren Initiativgruppe, genannt IPAG = Interessengruppe für Pflege- und Adoptivmütter. Wie die Pflegemutter selbst erklärte, soll dieser ihr sogar den Vorschlag zum Antrag auf Sorgerechtsübertragung unter mehreren Zeugen gemacht haben. Man erklärte mir einerseits, dass die Pflegefamilie nicht das Sorgerecht für mein Kind erhalten könne, andererseits wurde dem pflichtverletzenden Verhalten, sowie den völlig fehlenden Pflegevoraussetzungen, aber nichts entgegengesetzt, obwohl gerade darin die Verantwortung des Jugendamtes liegen dürfte.
Ein absolutes Rätsel, vor allen Dingen deshalb, weil es zu erheblichen Unstimmigkeiten zwischen dem Jugendamt und dieser Familie wegen Erhalt von höherem Pflegegeld für ein anderes Pflegekind gekommen war. Der Leiter des Jugendamtes -Herr Popp- bestätigte, dass diese dabei die zuständige Sachbearbeiterin -Frau Hummrich- mit einem sehr massivem Beschwerdebrief angegriffen habe, und diese das Jugendamt anzeigen und verklagen wollte. Er sprach auch darüber, dass die Pflegefamilie nie wieder ein Pflegekind bekommen wird. Er selbst könne sich in meinem Fall erst einmal zurücklehnen weil die Angelegenheit nun durch das Gericht bearbeitet werde. Er sagte auch noch dazu: "Jetzt haben wir sie endlich".
Im Juli 1997 überreichte ich Herrn Ehlting persönlich mein Anfechtungsschreiben mit einer Kopie des Gutachtens von Frau Dr. Paporisz, und legte ihm die Täuschung =Motivirrtum= durch die Pflegefamilie nahe. Ich bat ihn um umgehende Überprüfung zu den Voraussetzungen des Pflegeverhältnisses, und ob diese aus der Sicht des Jugendamtes gewährleistet werden können. Wegen der bekannten nervlichen Instabilität der Pflegemutter sei eine Überprüfung der Belastbarkeit der Pflegepersonen unabwendbar. Er erklärte mir völlig erstaunt, dass sich die leiblichen Eltern bei der Weggabe in eine Langzeitpflege darüber bewusst sein müssten, dass das Kind nicht mehr zurückgeführt werden kann. Pflegeeltern seien auch gemäß § 1632 BGB durchaus berechtigt einen Antrag auf Sorgerechtsübertragung zu stellen. Nachdem ich ihn fragte, weshalb die Familie Gorges dann nicht gleich eine Adoption wolle, bzw. wie die Altersgrenze dazu sei, erklärte er, diese sei 40 Jahre + Kindesalter. Eine Adoption wolle doch ohnehin keiner der Beteiligten. Er würde sich auf alle Fälle weiterhin für eine Dauerpflege aussprechen. Er sei schon lange genug beim Jugendamt, weshalb er sich dieses Recht auch nicht von mir absprechen lasse. Er habe die Akte mit nachhause genommen und noch einmal genau überprüft. Das Pflegeverhältnis sei in Ordnung
Ich fordere ihn nun auf, mir die Urlaubsanschrift der Familie Gorges bekannt zu geben, was er mir dann schließlich schriftlich zusagte. Dieses tat dann aber Frau Hummrich telefonisch für ihn. Sie erklärte mir, dass Frau Gorges zwar dagegen rebelliert hätte, aber die Urlaubsanschrift wie folgt mitgeteilt habe: Familie Schuster, Mittelberger Str. 10 im Kleinwalsertal. Ich überprüfte dieses und stellte fest, dass es diese im gesamten Kleinwalsertal nicht gibt. Ich teilte dieses Herrn Ehlting nun mündlich mit, der erklärte, dass dieses vom Jugendamt nicht überprüft werde, weil die Familie Gorges schließlich die Urlaubsanschrift mitgeteilt habe. Außerdem wolle man Stunk vermeiden. Nachdem ich ihm erklärte, dass diese aber falsch sei und ich dieses von ihm schriftlich bestätigt haben möchte, meinte er, er wüsste nicht warum und weshalb er dieses tun sollte. Ich forderte ihn nun auf die Pflegepersonen neu zu belehren.
Da ich keine Antwort von ihm erhielt, wandte ich mich im August 1997 an den Stadtrechtsausschuß der Stadt Koblenz. Ich trug dort vor, dass die Pflegemutter laut dem Gutachten von Frau Dr. Paporisz erklärt habe, dass eine Rückübertragung des Sorgerechtes bzw. Rückkehr des Kindes zu mir, vom Jugendamt nicht geplant sei. Ich stellte wiederholt die Belastbarkeit der Pflegefamilie wegen Überforderung und Instabilität der Pflegemutter in Frage. Ergänzend wies ich auf die gefahrvolle Entfremdungsabsicht, dass auffällige Rivalitätsdenken und die resolute Abwehrhaltung der Familie Gorges hin.
Durch den Stadtrechtsausschuß erhielt ich daraufhin die Mitteilung, dass von dort aus keine Überprüfung stattfinden könne. Im November 1997 legte ich demzufolge gegen die Pflegeerlaubnis der Familie Gorges Widerspruch ein. Ergänzend dazu habe ich gegen das Jugendamt Beschwerde eingelegt, da dieses auf meine Anliegen keine Reaktion gezeigt hatte. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass die Familie Gorges keine Pflegeerlaubnis besitzt, weil dieses gemäß § 44 KJHG nicht notwendig sei. Da der Verwaltungsakt nicht die Erteilung einer Pflegeerlaubnis zum Gegenstand habe, könne hiergegen auch kein Widerspruch eingelegt werden.
Das Gericht ersuchte das Jugendamt Koblenz am 18.6.97 angesichts der Gutachten zur Eignung der Pflegefamilie eine Erklärung abzugeben, woraufhin Herr Ehlting darlegte, dass diese sehr engagierte Pflegeeltern seien. Das Jugendamt könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob diese die Rückführung zur leiblichen Kindesmutter ermöglichen, oder zu verhindern versuchen. In einer der Beschwerden der Familie Gorges bei Gericht hatte diese angegeben, dass ihr das Gutachten von Frau Paporisz nicht übermittelt worden sei. Von diesem Gutachten hätten sie über das Jugendamt erfahren müssen, dass ich Herrn Ehlting dort persönlich in Kopie vorgelegt habe. Das Landgericht Koblenz legte in einer Begründung fest, dass zu prüfen gewesen wäre, ob den Pflegeeltern ein Anspruch auf Zusendung eines solchen Gutachtens überhaupt zusteht. Dadurch stellte sich für mich hier die Frage, inwiefern Herr Ehlting vom Jugendamt der Familie Gorges überhaupt Kenntnis über das Gutachten erteilen konnte.
In einem Schreiben vom 20.2.1998 erklärte -Frau Hummrich- darüber hinaus dem Stadtrechtsausschuß gegenüber in einer Stellungnahme, dass weder eine schriftliche noch mündliche Weitergabe der Gutachten vom Jugendamt aus an die Pflegeeltern erfolgt sei. Deutlich erkennbar wird hier der krasse Widerspruch zwischen der Aussage von Frau Hummrich und der Pflegefamilie. Fakt ist jedenfalls, dass auch auf diesen Widerspruch trotz meines Hinweises niemand reagiert hat.
Nach der erfolgten Sorgerechtsrückübertragung auf mich zog ich am 6.3.1998 meinen Widerspruch beim Stadtrechtsausschuß zurück. Ich teilte diesem mit, dass ich aufgrund der nicht endenden Problematik mit der Pflegefamilie auf dem Standpunkt stehen würde, dies besser auf privater Ebene zu regeln. Es sei aus vollkommen berechtigten Gründen nicht einzusehen, weshalb und wofür die Pflegefamilie Pflegegeld vom Jugendamt in Anspruch genommen hat. Dieses würde sicherlich nicht nur für die Versorgung, sondern auch für die richtige Erziehungsweise gezahlt.
Am 19.3.1998 setzte ich mich mit -Frau Steininger- vom Jugendamt telefonisch in Verbindung, der ich das Weigerungsverhalten der Familie Gorges schilderte. Diese setzte sich daraufhin mit Frau Gorges in Verbindung, die ihr erklärte, dass Sabrina zur Zeit zu große Angst habe das ich sie nicht mehr zurückbringe, wenn ich sie zum Besuch bei der Pflegefamilie abhole. Frau Gorges sei der Meinung, dass ich Sabrina nun ausschließlich bei der Familie Gorges besuchen solle, was Frau Steininger als eigenartig empfand, da Sabrina bisher immer mit mir mitgegangen sei. Frau Gorges habe ihr auch erklärt, dass ich versucht habe Sabrina zusammen mit meinem Ehemann gewaltsam mitzunehmen. Ich erklärte ihr, dass mir seit der Sorgerechtsübertragung kein Umgang mehr von Familie Gorges gestattet wurde, und diese Angst bei Sabrina nicht von mir ausgehen könne.
Am 15.6.1998 erfolgte aufgrund der absoluten Weigerungshaltung der Familie Gorges demzufolge meine Rücknahmeerklärung zur Vollzeitpflege.
Am 18.6.1998 bat mich das Jugendamt aufgrund des neuen Kindschaftsrechts darum mitzuteilen, ob ich bezüglich meines Sohnes Michael Klein weiter die Beistandschaft durch das Jugendamt erwünsche. Die gleiche Erklärung, die auch für Sabrina abzugeben war, wurde vergessen. Ich teilte dem Jugendamt am 20.6.1998 deshalb den Nichteintritt der Beistandschaft für beide Kinder mit, so daß das Jugendamt mit Wirkung vom 1.7.1998 nicht mehr berechtigt war, die Ansprüche meiner Kinder gegenüber dem Kindesvater geltend zu machen. Nachdem ich das Jugendamt hinsichtlich der Unterhaltszahlungen des Kindesvaters um Auskunft ersuchte, erklärte mir Frau Walldorf, dass mich dieses nichts angehe, da ich bis zum 27.2.1998 nicht über das Sorgerecht verfügt habe.
Ich teilte dem Jugendamt daraufhin am 30.9.1998 folgendes mit: Aufgrund des erzwungenen Daueraufenthaltes meines Kindes bei dieser Pflegefamilie sollte ich mich vielleicht auch einmal an die Öffentlichkeit wenden. Da mir mein Kind sage und schreibe seit dem 27.2.1998 vorenthalten wird, und ich von meinen eilbedürftigen Anträgen auf sozialpädagogische Einzelbetreuung beim Jugendamt, und dem Herausgabeantrag vom 7.7.1998 bei Gericht, keinerlei entscheidende Handlung bzw. Entscheidung sehe, würde sich meine Angelegenheit bestens für die Fernsehsendung "Wie bitte" eignen. Abschließend darf ich mir als persönliche Anmerkung erlauben zu betonen, dass mir aus keinerlei Gründen diese besonders unmenschliche Angelegenheit in unserem geordneten Rechtsstaat nachvollziehbar bleiben wird.
Am 23.4.1999 erhielt ich vom Jugendamt folgende Antwort: Wir bitten zunächst die verspätete Beantwortung zu entschuldigen.
Ich fordere ihn nun auf, mir die Urlaubsanschrift der Familie Gorges bekannt zu geben, was er mir dann schließlich schriftlich zusagte. Dieses tat dann aber Frau Hummrich telefonisch für ihn. Sie erklärte mir, dass Frau Gorges zwar dagegen rebelliert hätte, aber die Urlaubsanschrift wie folgt mitgeteilt habe: Familie Schuster, Mittelberger Str. 10 im Kleinwalsertal. Ich überprüfte dieses und stellte fest, dass es diese im gesamten Kleinwalsertal nicht gibt. Ich teilte dieses Herrn Ehlting nun mündlich mit, der erklärte, dass dieses vom Jugendamt nicht überprüft werde, weil die Familie Gorges schließlich die Urlaubsanschrift mitgeteilt habe. Außerdem wolle man Stunk vermeiden. Nachdem ich ihm erklärte, dass diese aber falsch sei und ich dieses von ihm schriftlich bestätigt haben möchte, meinte er, er wüsste nicht warum und weshalb er dieses tun sollte. Ich forderte ihn nun auf die Pflegepersonen neu zu belehren.
Da ich keine Antwort von ihm erhielt, wandte ich mich im August 1997 an den Stadtrechtsausschuß der Stadt Koblenz. Ich trug dort vor, dass die Pflegemutter laut dem Gutachten von Frau Dr. Paporisz erklärt habe, dass eine Rückübertragung des Sorgerechtes bzw. Rückkehr des Kindes zu mir, vom Jugendamt nicht geplant sei. Ich stellte wiederholt die Belastbarkeit der Pflegefamilie wegen Überforderung und Instabilität der Pflegemutter in Frage. Ergänzend wies ich auf die gefahrvolle Entfremdungsabsicht, dass auffällige Rivalitätsdenken und die resolute Abwehrhaltung der Familie Gorges hin.
Durch den Stadtrechtsausschuß erhielt ich daraufhin die Mitteilung, dass von dort aus keine Überprüfung stattfinden könne. Im November 1997 legte ich demzufolge gegen die Pflegeerlaubnis der Familie Gorges Widerspruch ein. Ergänzend dazu habe ich gegen das Jugendamt Beschwerde eingelegt, da dieses auf meine Anliegen keine Reaktion gezeigt hatte. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass die Familie Gorges keine Pflegeerlaubnis besitzt, weil dieses gemäß § 44 KJHG nicht notwendig sei. Da der Verwaltungsakt nicht die Erteilung einer Pflegeerlaubnis zum Gegenstand habe, könne hiergegen auch kein Widerspruch eingelegt werden.
Das Gericht ersuchte das Jugendamt Koblenz am 18.6.97 angesichts der Gutachten zur Eignung der Pflegefamilie eine Erklärung abzugeben, woraufhin Herr Ehlting darlegte, dass diese sehr engagierte Pflegeeltern seien. Das Jugendamt könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob diese die Rückführung zur leiblichen Kindesmutter ermöglichen, oder zu verhindern versuchen. In einer der Beschwerden der Familie Gorges bei Gericht hatte diese angegeben, dass ihr das Gutachten von Frau Paporisz nicht übermittelt worden sei. Von diesem Gutachten hätten sie über das Jugendamt erfahren müssen, dass ich Herrn Ehlting dort persönlich in Kopie vorgelegt habe. Das Landgericht Koblenz legte in einer Begründung fest, dass zu prüfen gewesen wäre, ob den Pflegeeltern ein Anspruch auf Zusendung eines solchen Gutachtens überhaupt zusteht. Dadurch stellte sich für mich hier die Frage, inwiefern Herr Ehlting vom Jugendamt der Familie Gorges überhaupt Kenntnis über das Gutachten erteilen konnte.
In einem Schreiben vom 20.2.1998 erklärte -Frau Hummrich- darüber hinaus dem Stadtrechtsausschuß gegenüber in einer Stellungnahme, dass weder eine schriftliche noch mündliche Weitergabe der Gutachten vom Jugendamt aus an die Pflegeeltern erfolgt sei. Deutlich erkennbar wird hier der krasse Widerspruch zwischen der Aussage von Frau Hummrich und der Pflegefamilie. Fakt ist jedenfalls, dass auch auf diesen Widerspruch trotz meines Hinweises niemand reagiert hat.
Nach der erfolgten Sorgerechtsrückübertragung auf mich zog ich am 6.3.1998 meinen Widerspruch beim Stadtrechtsausschuß zurück. Ich teilte diesem mit, dass ich aufgrund der nicht endenden Problematik mit der Pflegefamilie auf dem Standpunkt stehen würde, dies besser auf privater Ebene zu regeln. Es sei aus vollkommen berechtigten Gründen nicht einzusehen, weshalb und wofür die Pflegefamilie Pflegegeld vom Jugendamt in Anspruch genommen hat. Dieses würde sicherlich nicht nur für die Versorgung, sondern auch für die richtige Erziehungsweise gezahlt.
Am 19.3.1998 setzte ich mich mit -Frau Steininger- vom Jugendamt telefonisch in Verbindung, der ich das Weigerungsverhalten der Familie Gorges schilderte. Diese setzte sich daraufhin mit Frau Gorges in Verbindung, die ihr erklärte, dass Sabrina zur Zeit zu große Angst habe das ich sie nicht mehr zurückbringe, wenn ich sie zum Besuch bei der Pflegefamilie abhole. Frau Gorges sei der Meinung, dass ich Sabrina nun ausschließlich bei der Familie Gorges besuchen solle, was Frau Steininger als eigenartig empfand, da Sabrina bisher immer mit mir mitgegangen sei. Frau Gorges habe ihr auch erklärt, dass ich versucht habe Sabrina zusammen mit meinem Ehemann gewaltsam mitzunehmen. Ich erklärte ihr, dass mir seit der Sorgerechtsübertragung kein Umgang mehr von Familie Gorges gestattet wurde, und diese Angst bei Sabrina nicht von mir ausgehen könne.
Am 15.6.1998 erfolgte aufgrund der absoluten Weigerungshaltung der Familie Gorges demzufolge meine Rücknahmeerklärung zur Vollzeitpflege.
Der Inhalt dieser Rücknahmeerklärung >>>>
Am 18.6.1998 bat mich das Jugendamt aufgrund des neuen Kindschaftsrechts darum mitzuteilen, ob ich bezüglich meines Sohnes Michael Klein weiter die Beistandschaft durch das Jugendamt erwünsche. Die gleiche Erklärung, die auch für Sabrina abzugeben war, wurde vergessen. Ich teilte dem Jugendamt am 20.6.1998 deshalb den Nichteintritt der Beistandschaft für beide Kinder mit, so daß das Jugendamt mit Wirkung vom 1.7.1998 nicht mehr berechtigt war, die Ansprüche meiner Kinder gegenüber dem Kindesvater geltend zu machen. Nachdem ich das Jugendamt hinsichtlich der Unterhaltszahlungen des Kindesvaters um Auskunft ersuchte, erklärte mir Frau Walldorf, dass mich dieses nichts angehe, da ich bis zum 27.2.1998 nicht über das Sorgerecht verfügt habe.
Ich teilte dem Jugendamt daraufhin am 30.9.1998 folgendes mit: Aufgrund des erzwungenen Daueraufenthaltes meines Kindes bei dieser Pflegefamilie sollte ich mich vielleicht auch einmal an die Öffentlichkeit wenden. Da mir mein Kind sage und schreibe seit dem 27.2.1998 vorenthalten wird, und ich von meinen eilbedürftigen Anträgen auf sozialpädagogische Einzelbetreuung beim Jugendamt, und dem Herausgabeantrag vom 7.7.1998 bei Gericht, keinerlei entscheidende Handlung bzw. Entscheidung sehe, würde sich meine Angelegenheit bestens für die Fernsehsendung "Wie bitte" eignen. Abschließend darf ich mir als persönliche Anmerkung erlauben zu betonen, dass mir aus keinerlei Gründen diese besonders unmenschliche Angelegenheit in unserem geordneten Rechtsstaat nachvollziehbar bleiben wird.
Am 23.4.1999 erhielt ich vom Jugendamt folgende Antwort: Wir bitten zunächst die verspätete Beantwortung zu entschuldigen.
Ich möchte abschließend die weitere Verhaltensweise des Jugendamtes nach der gerichtlichen Entscheidung vom 27.5.1999 schildern, die neben der untätigen und einseitigen Haltung des Jugendamtes und Gerichtes zugunsten der Pflegefamilie eine völlig unzulässige Einmischung in mein Sorgerecht darstellt.
Stellungnahme des Jugendamtes auf Anfrage des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28.7.1999: Nach wie vor halten wir unseren Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie Gorges vom 8.7.1998 aufrecht. Aufgrund der Verweigerungshaltung des Kindes gegenüber der leiblichen Mutter stellt dieses eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls dar. Eine langsame Kontaktanbahnung sehen wir als Voraussetzung zur möglichen Rückführung des Kindes an.
Die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts, einen Besuchskontakt pro Monat, erachten wir vorläufig als ausreichend, um einer Überforderung des Kindes entgegen zu wirken. Da die Treffen an einem neutralen Ort stattfinden sollten, wurde vom Jugendamt ein Raum in der Jugendkunstwerkstatt beim Kurt-Esser- Haus in Koblenz angemietet. Beim ersten Treffen zeigte sich Herr Gorges auch bemüht, sein Pflegekind und die Kindesmutter in Kontakt zu bringen. (?) Am Samstagvormittag, 17.7.1999, wurde der Besuchskontakt von Frau Hofmann abgesagt, da sie keine Möglichkeit habe, nach Polch zu kommen. (?) Die bisherigen Termine sollten unseres Erachtens in Begleitung eines Pflegeelternteils stattfinden, da Sabrina zur Zeit noch eine Bezugsperson -Person ihres Vertrauens- benötigt. Nach einigen kontinuierlichen erfolgten Kontakten können auch Besuche, mit Einverständnis des Kindes, nur in Begleitung des Jugendamtes stattfinden. -gez.Steininger-
Diese Stellungnahme macht wiederum deutlich, dass das Jugendamt sich nicht an die Gegebenheiten und wahrheitsgemäßen Fakten hielt. Zum ersten sollten die Besuchskontakte an einem neutralen Ort stattfinden, zum anderen traf wahrheitsgemäss zu das der Besuchskontakt durch Frau Gorges, die kein Auto zur Verfügung hatte um an einen neutralen Ort zu kommen, nicht stattfand.
Am 16.8.1999, nach der Ersetzung meiner Zustimmung zur Fortsetzung der Jugendhilfemaßnahme durch das Oberlandesgericht Koblenz, übersandte mir das Jugendamt Koblenz den Bescheid über die Festsetzung des Pflegegeldes für die Familie Gorges. Diese Pflegegeldzahlung wurde rückwirkend zum 22.3.1999 vom Jugendamt Koblenz an die Familie Gorges ausbezahlt, wonach man nun von mir eine Heranziehung zu den Kosten verlangte. Dazu äußerte sich das Jugendamt in der Weise, dass durch die gerichtliche Ersetzung meiner Unterschrift nunmehr wieder alle Voraussetzungen für die Gewährung einer Vollzeitpflege gegeben seien. Hierzu sei die Ausfüllung eines entsprechenden Fragebogens über meine Einkommensverhältnisse erforderlich. Gegen diesen Bescheid war mir die Möglichkeit des Widerspruches gegeben, den ich am 25.8.1999 dann auch einlegte.
http://mitglied.multimania.de/lydhof/Jugendamt.htm
das sind keine aufrechtigen großmütter die so etwas tun!
die tragen ledeglich nen konkurenzkampf aus, so nach dem motto: ich bin die bessere mutter für dein kind!
überhaupt scheint auch dies ein rein deutsches phänomen zu sein, dass mütter die eigenen kinder denunzieren und anscheissen.
egal was meine kinder tun würden, ich würde sie immer selber beschützten und sie in ihren belangen unterztüzen und dies nicht in fremde hände legen.
das zauber wort heisst liebe und verständniß und zutrauen!