Ein Knochenbündel mit dem Gesicht eines Greises - doch der Tote ist ein Kind. Alexander war fünf Jahre alt, wog ganze 7,2 Kilogramm und ist verhungert. Sein sechsjähriger Bruder Alois lebt noch. Er wiegt zehn Kilo, soviel wie ein gesunder Einjähriger. Der dritte Junge, Andreas, ist neun Jahre und bringt gerade 11,8 Kilogramm auf die Waage. Dieses schreckliche Bild eröffnete sich der Polizei 1997 bei einer Pflegefamilie im schwäbischen Beutelsbach. Die Eltern, die sich die Jungen als "Geldquelle" zum Unterhalt der drei eigenen und wohlgenährten Kinder hielten, wurden 1999 zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun muss sich am Donnerstag das zuständige Jugendamt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantworten.
Kläger ist diesmal Andreas, der das siebenjährige Martyrium als Kind nur überlebte, weil er Müll aß. Der Jugendliche fordert vom Amt Schmerzensgeld "wegen mangelhafter Überprüfung" seiner Pflegeeltern. Deren Strafprozess vor dem Stuttgarter Landgericht vor fünf Jahren dauerte wegen der Befragung dutzender Zeugen und diverser psychologischer Sachverständiger sieben Monate. Angeklagt waren die 33-jährige Kinderpflegerin Ulrike R. und ihr 39-jähriger Ehemann Klaus, ein Student der Sozialpädagogik. Im Prozess kam an den Tag, dass das Geld in der Familie knapp war, weil der Vater nach zehn Jahren bei der Bundeswehr mit der Ausbildung zum Waldorflehrer scheiterte.
Die Mutter, die einem Gutachter zufolge Kinder sammelte "wie andere Leute Puppen", nahm deshalb drei Pflegekinder an - und kassierte dafür knapp 1700 Euro im Monat. Doch damit hielt sie nur den hohen Lebensstandard für sich und ihre drei leiblichen Kinder. Die wurden gut ernährt, bekamen auf Wunsch auch Pizza. Außerdem hatten sie Pferd, Hund und Katze. Die drei Pflegekinder bekamen dagegen nichts als trocken Brot und Wasser. Sie wurden in einen abgedunkelten Raum eingesperrt, wenn Fremde in die Wohnung kamen.
Auf Mord und Misshandlung Schutzbefohlener erkannte das Stuttgarter Landgericht und verhängte gegen die Eltern lebenslange Haft. Doch eine befriedigende Antwort, warum drei Kinder über Jahre mit Liebes- und Essensentzug misshandelt werden konnten, ohne dass dagegen eingeschritten wurde, brachte das Verfahren nicht. Keiner der Nachbarn im konservativen Rems-Murr-Kreis wollte etwas bemerkt haben oder wandte sich gar an das Jugendamt. Nur einer wurde aktiv. Er meldete sich allerdings beim Tierschutz: Der Hund der Familie sei zu dünn, klagte er.
Die Verteidiger der Pflegeeltern warfen dem Jugendamt in dem Strafprozess massives Versagen vor, weil sie sich nach der Vermittlung der verhaltensgestörten Jungen nicht mehr um die Kinder gekümmert hätten. Das Kreisjugendamt wehrte sich erfolgreich: Es habe keine "negativen Erkenntnisse" über die Pflegefamilie gehabt. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die Verantwortlichen im Jugendamt wurde daraufhin eingestellt.
Doch im Zivilverfahren gelten andere Beweisregeln. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht sahen ein Mitverschulden der Behörde und sprachen dem klagenden Andreas einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Sollte der BGH diese Urteile nun bestätigen, hätte der Junge zumindest die finanziellen Voraussetzungen für die Heilung seiner seelischen Wunden. Wie tief diese sind, lässt eine Szene erahnen: Als er nach dem Tod Alexanders mit lebensbedrohlicher Unterernährung ins Krankenhaus kam, räumte Andreas dort nachts den Stationskühlschrank leer und hortete Lebensmittel aller Art unter seinem Kopfkissen.
12. Oktober 2004 - 06.26 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2004
P.S. Was hat sich seit damals in deutschen Jugendämtern geändert?
Mittwoch, 1. Februar 2012
1997 - ein Pflegekind kurz vor dem Hungertod, weil das Jugendamt die Pflegeeltern nicht überprüfte....
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