Donnerstag, 2. Februar 2012

Jugendamt Hamburg/Berlin: Der vermeidbare Tode in staatlicher Obhut

Tragödien wie von Chantal in Hamburg und Zoe in Berlin sind vermeidbar. Experten fordern einheitliche Standards für Jugendämter – bislang kann jedes Amt selbst entscheiden.





Anwohner haben vor der Berliner Haustür Blumen und Kerzen abgelegt, in der die dreijährige Zoe nachts allein in ihrem Bett starb. Ihre Eltern waren ausgegangen


Erfüllt hat sich die Forderung von Ole von Beust (CDU) nicht. „Kein Kind darf durch das Rost fallen“, hatte der frühere Bürgermeister Ende 2005 in einem „Hamburger Appell“ gefordert. In keiner anderen deutschen Stadt kamen so viele Kinder in staatlicher Obhut zu Tode.

Vor zwei Wochen nun starb die elfjährige Chantal – in der Obhut des Wilhelmsburger Jugendamtes unter einer mittlerweile suspendierten Leiterin – an einer Methadonvergiftung, weil sie bei Pflegeeltern untergebracht war, die Junkies waren. Nun reagiert wieder die Politik.

Überprüfung sämtlicher Pflegefamilien

Der Hamburger Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) hat die Regeln bei der Auswahl von Pflegefamilien verschärft. Bevor die zuständigen Bezirke eine geeignete Pflegefamilie auswählen können, müssen angehende Pflegeeltern und alle Hausangehörigen nun künftig nicht nur ein Führungszeugnis, sondern auch ein Gesundheitszeugnis vorlegen, damit die Behörden Suchterkrankungen und andere relevante Krankheiten zweifelsfrei ausschließen können.
Außerdem ordnete Scheele die Überprüfung sämtlicher rund 1300 Pflegefamilien in Hamburg an. Die SPD wird nach eigenen Angaben für kommenden Mittwoch eine aktuelle Stunde zum Fall Chantal anmelden.

Uwe Hinrichs, Geschäftsführer des Kinderschutzbundes Hamburg, schmerzt dieser Aktionismus. „Immer wenn wieder etwas Schlimmes passiert und ein Kind zu Tode kommt, werden hektisch Maßnahmen eingeleitet.“

Hinrichs plädiert stattdessen dafür, für die Pflegefamilien ein System der fachlichen Unterstützung zu entwickeln: „Es fehlt an einem Gesamtplan, wie die Familien nicht nur ausgesucht und an zehn Abenden geschult werden, sondern auch in der Folge bei Schwierigkeiten persönlich begleitet werden.“

"Klare Vorgaben und einheitliche Standards"

Die Tatsache, dass Chantal in einer Pflegefamilie zu Tode kam, ist nur ein Aspekt ihres Falls. „Es bedarf eines Bundesgesetzes, das klare Vorgaben und einheitliche Standards für die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und den freien Trägern festlegt“, sagt Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Bislang obliegt es den kommunalen Jugendämtern, ob und inwieweit sie die Arbeit der freien Jugendhilfeträger kontrollieren. Oftmals herrsche die Praxis, den Trägern weitgehend freie Hand zu lassen. „Es ist erschreckend, dass es in diesem Bereich der Jugendhilfe keine einheitlich geregelte Qualitätskontrolle gibt“, sagt Ehrmann.

In Hamburg etwa sträuben sich die freien Träger, eine elektronische Fallakte einzuführen, in der alle Vorgänge dokumentiert werden. Die freien Träger stehen in harter Konkurrenz untereinander, sind wirtschaftlich davon abhängig, neue Fälle vom Jugendamt zu bekommen. Sieben Milliarden Euro fließen bundesweit jährlich über die Leistungen aus den „Hilfen zur Erziehung“ an freie Träger.

"Dramen wie das von Chantal könnten vermieden werden"

„Die meisten Jugendämter leisten gute Arbeit, die Sensibilität hat zugenommen, und man wagt vermehrt den Schritt, ein Kind von seiner Familie zu trennen, auch wenn die Hürden sehr hoch sind“, versichert Dagmar Trautner, Vorsitzende des Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien.

„Dennoch könnten Dramen wie das von Chantal vermieden werden, wenn wir einheitliche Standards hätten. Im Bereich der Jugendhilfe herrscht ein gefährliches Chaos. In welchem Umfang Kinder und Familien betreut werden, nach welchen Konzepten gehandelt wird, wie hoch die Fallzahlen pro Mitarbeiter sind, das kann jeder auslegen, wie er will.“

Das Bundesfamilienministerium sieht derweil keinen Grund für eine Neuregelung. Der Fall von Chantal in Hamburg gehe auf das Versagen einer einzelnen Behörde zurück. „Mit dem vorliegenden Wissen hätte das Jugendamt alle Möglichkeiten gehabt, einzuschreiten“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums.

Jährlich 30 Millionen Euro vom Ministerium

„Schon jetzt sind die Jugendämter gehalten, bei der Auswahl von Pflegefamilien sorgsam und sorgfältig zu prüfen, welche Familien dafür infrage kommen. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz haben wir gerade erst eingeführt, dass die Länder Qualitätsstandards verbindlich definieren und in die Praxis umsetzen müssen.“

Doch selbst das beste Gesetz werde nicht zu 100 Prozent verhindern können, dass Kinder misshandelt oder vernachlässigt werden.

Das Kinderschutzgesetz gilt seit dem 1. Januar 2012, es setzt auf Familienhebammen sowie auf örtliche Netzwerke im Kinderschutz und frühe Hilfen während der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren. Dafür stellt das Ministerium jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Zudem sollen hauptamtliche Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe generell ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Einen einheitlichen Umgang mit freien Trägern regelt es nicht.

"Arbeitsbelastung war häufig unerträglich"

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht in der geplanten Reform eine entscheidende Verbesserung, nach der sich ein vom Jugendamt eingesetzter Vormund nur noch um maximal 50 Kinder kümmern darf.

Um in der Ausübung des Sorgerechts den persönlichen Kontakt zwischen Vormund (Jugendamtsmitarbeiter) und Mündel zu stärken, soll ein Amtsvormund ab dem 5. Juli 2012 nicht mehr als 50 Mündel betreuen und jeden Monat Kontakt mit dem betreuten Kind oder Jugendlichen haben.

„Die Arbeitsbelastung bei den Jugendämtern war häufig unerträglich“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger „Welt Online“. "Ein Amtsvormund kümmerte sich oft um 120 Kinder oder noch mehr. Damit ist jetzt Schluss.“

Die Gesetzesreform sieht vor, dass der Vormund persönlichen Kontakt zum Kind halten und es einmal im Monat besuchen muss. Sie wurde angestoßen, nachdem Kevin in Bremen vor sechs Jahren vom drogensüchtigen Ziehvater getötet worden war. Kevins Vormund hatte die Verantwortung für mehr als 240 Kinder getragen.

"Zusätzliche Betreuung nicht aus anderen Bereichen abziehen"

Eine gute Änderung, findet Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, die aber nicht weit genug gehe. Die Fallzahlenbegrenzung müsse generell auf alle Mitarbeiter der Jugendämter ausgedehnt werden, egal, ob es sich um die Betreuung von Pflegefamilien handele oder von Kindern, die in ihren eigenen Familien begleitet werden.

„Jeder Mitarbeiter eines Jugendamtes sollte nur eine bestimmte Zahl von Fällen betreuen.“

Wichtig sei allerdings, dass Mitarbeiter für die dann entstehende zusätzliche Betreuung nicht aus anderen Arbeitsbereichen der Jugendämter abgezogen würden.
„Es müsste gewährleistet sein, dass man beim Überschreiten einer Fallzahlenbegrenzung tatsächlich zusätzliche Sozialarbeiter und Pädagogen neu einstellt.“ Darüber hinaus regt Dörner die Einstellung von Ombudsleuten an, an die sich Kinder bei Sorgen als neutrale Ansprechpartner wenden könnten und die die Kinder dabei unterstützen, auf ihre Anliegen auch beim Jugendamt aufmerksam zu machen.

Chantal hätte das geholfen. Ihrem leiblichen Vater schrieb sie flehentlich, man möge sie aus dieser schrecklichen Familie retten. Im Protokoll des Jugendamtes taucht dieser Hilferuf nicht auf.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article13848080/Der-vermeidbare-Tod-in-staatlicher-Obhut.html

P.S. Der Hilferuf der kleinen Chantal taucht in den Protokollen nicht auf? Warum sollte er auch? Wer schenkt Kindern schon Gehör? Dann könnte man mit ihnen ja kein Geld mehr verdienen! Leonie meine Enkeltochter wird seit 6 Jahren jedes rechtliche Gehör verweigert. Die eingesetzten Verfahrenspfleger vertreten die Interessen der Jugendämter und Gerichte, damit diese zu dem gewünschten Ergebnis kommen, nicht aber die Interessen von Leonie.

Mittwoch, 1. Februar 2012

1997 - ein Pflegekind kurz vor dem Hungertod, weil das Jugendamt die Pflegeeltern nicht überprüfte....

Ein Knochenbündel mit dem Gesicht eines Greises - doch der Tote ist ein Kind. Alexander war fünf Jahre alt, wog ganze 7,2 Kilogramm und ist verhungert. Sein sechsjähriger Bruder Alois lebt noch. Er wiegt zehn Kilo, soviel wie ein gesunder Einjähriger. Der dritte Junge, Andreas, ist neun Jahre und bringt gerade 11,8 Kilogramm auf die Waage. Dieses schreckliche Bild eröffnete sich der Polizei 1997 bei einer Pflegefamilie im schwäbischen Beutelsbach. Die Eltern, die sich die Jungen als "Geldquelle" zum Unterhalt der drei eigenen und wohlgenährten Kinder hielten, wurden 1999 zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun muss sich am Donnerstag das zuständige Jugendamt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantworten.

Kläger ist diesmal Andreas, der das siebenjährige Martyrium als Kind nur überlebte, weil er Müll aß. Der Jugendliche fordert vom Amt Schmerzensgeld "wegen mangelhafter Überprüfung" seiner Pflegeeltern. Deren Strafprozess vor dem Stuttgarter Landgericht vor fünf Jahren dauerte wegen der Befragung dutzender Zeugen und diverser psychologischer Sachverständiger sieben Monate. Angeklagt waren die 33-jährige Kinderpflegerin Ulrike R. und ihr 39-jähriger Ehemann Klaus, ein Student der Sozialpädagogik. Im Prozess kam an den Tag, dass das Geld in der Familie knapp war, weil der Vater nach zehn Jahren bei der Bundeswehr mit der Ausbildung zum Waldorflehrer scheiterte.

Die Mutter, die einem Gutachter zufolge Kinder sammelte "wie andere Leute Puppen", nahm deshalb drei Pflegekinder an - und kassierte dafür knapp 1700 Euro im Monat. Doch damit hielt sie nur den hohen Lebensstandard für sich und ihre drei leiblichen Kinder. Die wurden gut ernährt, bekamen auf Wunsch auch Pizza. Außerdem hatten sie Pferd, Hund und Katze. Die drei Pflegekinder bekamen dagegen nichts als trocken Brot und Wasser. Sie wurden in einen abgedunkelten Raum eingesperrt, wenn Fremde in die Wohnung kamen.

Auf Mord und Misshandlung Schutzbefohlener erkannte das Stuttgarter Landgericht und verhängte gegen die Eltern lebenslange Haft. Doch eine befriedigende Antwort, warum drei Kinder über Jahre mit Liebes- und Essensentzug misshandelt werden konnten, ohne dass dagegen eingeschritten wurde, brachte das Verfahren nicht. Keiner der Nachbarn im konservativen Rems-Murr-Kreis wollte etwas bemerkt haben oder wandte sich gar an das Jugendamt. Nur einer wurde aktiv. Er meldete sich allerdings beim Tierschutz: Der Hund der Familie sei zu dünn, klagte er.

Die Verteidiger der Pflegeeltern warfen dem Jugendamt in dem Strafprozess massives Versagen vor, weil sie sich nach der Vermittlung der verhaltensgestörten Jungen nicht mehr um die Kinder gekümmert hätten. Das Kreisjugendamt wehrte sich erfolgreich: Es habe keine "negativen Erkenntnisse" über die Pflegefamilie gehabt. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die Verantwortlichen im Jugendamt wurde daraufhin eingestellt.

Doch im Zivilverfahren gelten andere Beweisregeln. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht sahen ein Mitverschulden der Behörde und sprachen dem klagenden Andreas einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Sollte der BGH diese Urteile nun bestätigen, hätte der Junge zumindest die finanziellen Voraussetzungen für die Heilung seiner seelischen Wunden. Wie tief diese sind, lässt eine Szene erahnen: Als er nach dem Tod Alexanders mit lebensbedrohlicher Unterernährung ins Krankenhaus kam, räumte Andreas dort nachts den Stationskühlschrank leer und hortete Lebensmittel aller Art unter seinem Kopfkissen.

12. Oktober 2004 - 06.26 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2004

P.S. Was hat sich seit damals in deutschen Jugendämtern geändert?

Jugendamt Hamburg - Mitte: Die Strafakte des Pflegevaters - woran sich das Jugendamt nicht störte!




Chantal († 11) starb in ihrer Pflegefamilie an einer Methadon-Vergiftung.



Ihre Pflegeeltern sind ehemalige Junkies. Aber nicht nur das: Pflegevater Wolfgang A. (51) ist auch noch ein Krimineller. BILD.de zeigt Auszüge seiner Strafakte. Lesen Sie, woran sich das Jugendamt nicht gestört hat:


* 1983 Raub, 2 Jahre, 9 Monate Haft.


* 1987 Drogendelikt, 1 Jahr mit Bewährung.


* 1995 Diebstahl, Geldstrafe.


* 1996 Drogenhandel, 2 Jahre auf Bewährung (die wird später widerrufen).


* 1998 Raub, 2 Jahre Haft.


* 2004 Diebstahl, 3 Mon. auf Bewährung.


Ab 2005 tauchen keine weiteren Straftaten auf – da gab' s schließlich Geld vom Amt für Pflegekind Ashley (heute 8). Nach BILD-Informationen bis heute mindestens 75.000 Euro. Für Chantal kamen ab 2008 mindestens 38.000 Euro hinzu - insgesamt mehr als 110.000 Euro für die Junkie-Pflegeeltern.



Berlin-Weißensee: Totes Mädchen - Polizei ermittelt gegen die Mutter! Wo war hier das Jugendamt?


Ein kleines Mädchen ist in einem Mehrfamilienhaus in Weißensee tot aufgefunden worden. Eine Obduktion soll die Ursache klären. Dem zuständigen Jugendamt war die Familie schon bekannt.


Ein fast dreijähriges Mädchen ist am Dienstag tot in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Weißensee aufgefunden worden. Die Polizei ermittelt gegen die 25-jährige Mutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstoß gegen die Fürsorgepflicht. Eine Obduktion hatte ergeben, dass das Kind an Verletzungen im Bauchraum starb, eine vorsätzliche Tötung aber auszuschließen sei.

Die Mutter selbst hatte das Kind am Morgen gegen 5 Uhr leblos in der Drei-Zimmer-Wohnung vorgefunden und die Rettungskräfte gerufen. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung führte ein Darmriss mit anschließender Entzündung im Bauchraum zum Tod des Mädchens. Das kleine Mädchen soll sich in den vergangenen Tagen immer wieder übergeben haben. Der Zeitung zufolge sind die Eltern mit dem Kind deshalb auch in einer Arztpraxis gewesen. Weil das Wartezimmer jedoch überfüllt gewesen sei, hätten sie die Praxis wieder verlassen, ohne dass ein Arzt das Kind gesehen habe. In der Nacht zu Dienstag sei das Mädchen dann kollabiert und gestorben. Die Polizei bestätigte diesen Bericht nicht. Die Familie ist dem Jugendamt bekannt. "Wir betreuen die Familie mit intensiver sozialpädagogischer Familienhilfe", sagte die Leiterin des Jugendamts.

Die Familie sei dem Jugendamt über Dritte gemeldet worden. "Die Mutter brauchte Hilfe bei der Erziehung der Kinder, aber eine Kindswohlgefährdung musste zu keinem Zeitpunkt befürchtet werden", sagte die Leiterin des Jugendamts. Neben dem gestorbenen Mädchen hat die 25-Jährige, die offenbar alleinerziehend ist, noch drei weitere Kinder: Den Zwillingsbruder des toten Mädchens, einen vierjährigen Jungen und ein zwei Monate altes Baby. Die Familie befindet sich jetzt in der Obhut des Jugendamts.




nga/dapd


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,812582,00.html


Dienstag, 31. Januar 2012

Hamburg - Jugendamts-Chefin muss gehen




Staatsanwaltschaft durchsucht die Behörde

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat im Fall Chantal das Jugendamt in Wilhelmsburg sowie die Räume des freien Trägers Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE) durchsucht. Wenig später verlor Jugendamts-Chefin Pia Wolters ihren Job!



Die Beamten haben Dienstag Mittag 14 Akten zum Fall Chantal sowie des zweiten Pflegekindes Ashley, der Enkelin der Pflegeeltern, beim Jugendamt und dem Trägerverbund VSE sichergestellt. Zudem hat die Staatsanwaltschaft nun ein reguläres Ermittlungsverfahren aufgenommen.
Möllers: „Wir ermitteln gegen bislang unbekannte Mitarbeiter des Jugendamtes und des Trägers wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht."


Politisch zog der zuständige Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD) Dienstag Abend seine Konsequenzen: Pia Wolters, Leiterin des Jugendamtes, ist mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben entbunden. Das bestätigte Schreiber sowohl BILD als auch dem „Hamburger Abendblatt".



Erst Montagabend hatte sich die Jugendamts-Chefin öffentlich für den Tod Chantals gerechtfertig.
Unverblümt gab Wolters zu: Ihre Behörde wusste erschreckend viel über die Zustände in der Pflegefamilie von Chantal († 11). Kein eigenes Zimmer, kein eigenes Bett, keine Schränke! Für Wolters kein Problem! „Die Wohnung ist für kindgerecht erklärt worden.“ Außerdem sei das Bett, das sich Chantal teilen musste, „breit genug gewesen“.



BREIT GENUG FÜR ZWEI!



Und überhaupt, so Wolters: Ob die Wohnung vermüllt gewesen sei, „das ist eine Frage des persönlichen Empfindens“. Eine zynische Aussage, gestand Wolters doch kurz darauf, dass Chantals Amtsvormund den Zustand der Wohnung als „nicht akzeptabel“ bezeichnete, Nachbesserung von den Pflegeeltern forderte und einen angemeldeten Kontrollbesuch durchführte.



Sogar die Strafakte der Familie war dem Amt bekannt! Die Drogensucht der älteren Tochter – egal, sie lebte ja nicht in der Familie. Die Knast-Karriere des Pflegevaters – man sprach ja mit der Bewährungshelferin.


Konsequenzen zog das Jugendamt nicht. Das, so Wolters, wäre ja ein Eingriff in den „interfamiliären Raum“.



Genauer hinsehen wollte das Jugendamt nicht! „Die Frage ist, was für eine Gesellschaft wollen wir? Mit Kameras überall?“ – so Wolters makabere Frage, denkt man an die tote Chantal.


Kein Wunder, dass Schreiber seine schützende Hand nicht mehr über Wolters hält: „Nach jetziger Einschätzung würde ich nicht behaupten, dass das Jugendamt keine Schuld trifft.“ Es gebe Hinweise auf regelwidrige Sachbearbeitung. Das werde Konsequenzen haben. Nur – welche?
Denn Schreiber scheint seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu wollen: Er lehnte einen Rücktritt ab. Ihn treffe keine persönliche Schuld – von politischer Verantwortung sprach er nicht.


Wir erinnern uns: Es war Markus Schreiber, der Jugendamtschefin Wolters im Amt beließ – nach dem Hungertod von Lara-Mia im März 2009.








P.S. Komisch bei Eingriffen in die Herkunftsfamilien hat das Jugendamt keine Probleme mit Eingriffen in den "interfamiliären Raum". Auch die Beurteilung des Jugendamtes Berlin-Spandau Frau Proske zum Haushalt der Kindesmutter meiner Enkeltochter sah so aus, dass die Wohnung kindgerecht ausgestattet sei, weil sie einen Kinderhochstuhl in der Wohnung hatte. Das Leonie kein Bett, keine Sachen, kein Spielzeug und auch keinen Schrank hatte war nicht von Belang. Das kauften ja dann die Großeltern. Dass das Kind unterernährt war, Blasen am Körper hatte und sogar zu schwach zum trinken hatte auch keinerlei Bedeutung. Genausowenig wie, dass die Großeltern durch die Aufnahme des Kindes in ihren Haushalt dem Kind das Leben retteten. Heute stellen die Großeltern für ihr Enkelkind eine Kindeswohlgefährdung dar, die nicht definiert wird, aber laut dem OLG Brandenburg da ist.

Renate Baumgarten gewinnt Kampf um Umgangsrecht!


Renate Baumgarten kämpfte fast zwei Jahre lang um ein Umgangsrecht mit ihrer an Demenz erkrankten Schwester. Erst als der Amtsgerichtsdirektor den Fall übernimmt, gibt es eine gerechte Lösung. Bad Kösen. Gemeinsam mit ihrem Mann Ulrich hat Renate Baumgarten gekämpft, nicht lockergelassen. Fast zwei Jahre lang, mit unzähligen Briefen und Telefonaten, sogar vor Gericht. Weil dem Ehepaar aus Halle das Besuchsrecht für Renate Baumgartens Schwester, die 2009 an Demenz erkrankte, von einem Berufsbetreuer deutlich eingeschränkt wurde.


Es war der Juni 2010, als die Schwester von Renate Baumgarten nach einem Besuch bei ihrer gemeinsamen Mutter in Apolda nicht mehr in ihre eigene Wohnung zurückkehren sollte. "Ohne vorherige Absprache im Familienkreis", kommentiert Renate Baumgarten heute, sei ihre Schwester in das Krankenhaus nach Weimar gebracht worden.
"Dazu gab es eigentlich gar keinen Anlass. Meine Schwester war nicht so krank, dass sie nicht in ihrem Haushalt hätte weiterleben können. Noch zwei Wochen vorher habe ich sie besucht und keine Zeichen erkennen können, dass sie für sich oder andere eine Gefahr wäre", meint Renate Baumgarten.

Nach drei Wochen im Krankenhaus sei die Verlegung der Schwester in eine Pflegeeinrichtung in Bad Kösen veranlasst worden zur dauerhaften Unterbringung.



"Wir konnten das gar nicht fassen. Warum sollte meine Schwester in ein Pflegeheim, obwohl sie sich auch noch gut mit einer Unterstützung aus der Familie hätte helfen können", habe sich Renate Baumgarten damals gefragt. Die 62-Jährige beginnt, Antworten zu suchen. Stattdessen kommen aber immer mehr Ungereimtheiten ans Tageslicht.
Während Renate Baumgarten, zwei weitere Schwestern und ein Bruder hoffen, ihre zu betreuende Schwester könne nach Apolda verlegt werden, erleben sie einen herben Rückschlag. Im Sommer 2010 sprach der Berufsbetreuer ein Verbot aus, das Renate Baumgarten etwa den Spaziergang mit ihrer Schwester außerhalb des Pflegeheimes untersagt.



". . . der Frau Renate Baumgarten muss unbedingt untersagt werden, Frau Hannelore P. (Anmerkung der Redaktion: ihre Schwester) aus dem Heim mitzunehmen. Ich untersage dies", steht in dem Schreiben an das Pflegeheim, das der Redaktion vorliegt.


Wiederum erlaubt das Schreiben anderen Familienmitgliedern, die demenzkranke Frau "aus dem Heim mitzunehmen und abends wiederzubringen".

Besuche nur innerhalb des Heimes erlaubt "Diese Unterschiede verstehe ich nicht", sagt Renate Baumgarten. "Warum sollen andere meine Schwester mit aus dem Heim nehmen dürfen und ich nicht. Dabei kennt mich der Betreuer gar nicht. Seine Anordnung ist willkürlich und grundlos", klagt die ausgebildete Familienpflegerin an.
Und trotzdem: Sie darf ihre Schwester nur innerhalb des Heimes sehen. "So unverständlich und traurig es für uns sein mag, wir dürfen uns nicht über die Anordnung des Betreuers hinwegsetzen", erklärt der Einrichtungsleiter auf Anfrage unserer Zeitung.

Renate Baumgarten versucht aber weiter, sich dagegen zu wehren. Sie schöpft alle Möglichkeiten aus, geht zum Amtsgericht Apolda, legt Beschwerde gegen den Betreuer ein, vermutet Befangenheit. Zwar gibt die zuständige Richterin daraufhin in einem Schreiben an, warum die Gesundheitsfürsorge der demenzkranken Frau nicht auf Renate Baumgarten übertragen werde könne ("Wie bereits dargestellt, ist die Familie sehr zerstritten und auch die Tochter der Betroffenen hat sich vehement gegen eine Betreuung durch Renate Baumgarten ausgesprochen").
Nicht aber wird geklärt, warum sie ihre Schwester nicht, wie andere Familienmitglieder auch, aus dem Heim holen dürfte. Entscheidungen, die die Schwester betreffen, würden vom Betreuer getätigt.
"Dazu gehört die Entscheidung, ob bei Besuchen die Betroffene aus dem Heim mitgenommen werden kann", steht in dem Schreiben vom Amtsgericht Apolda, das der Redaktion ebenfalls vorliegt.
Renate Baumgarten lässt sich aber auch von diesem nicht einschüchtern. Sie wendet sich an den Direktor des Amtsgerichtes Apolda, der den Fall schließlich selbst übernimmt.



Mit neuer Betreuerin setzt Umdenken ein "Und plötzlich ging alles ganz schnell. Der einstige Berufsbetreuer gibt sein Amt auf, eine neue Betreuerin wird eingesetzt", sagt Renate Baumgarten. "Mit ihr hatten wir längere Gespräche, sie hat uns kennengelernt und gesehen, dass wir nur das Beste für meine Schwester wollen."


Erst jetzt, nach fast zwei Jahren, sei das Umgangsrecht endlich gerecht geregelt.


Susann Eberlein / 31.01.12 / TA






Montag, 30. Januar 2012

Familiengerichtsverfahren im Land Brandenburg

Familienstreitigkeiten steigen um 33 Prozent in Brandenburg!
•Unerledigte Verfahren in Familienangelegenheiten (Bestände) steigen um 39 Prozent!

Hilflose Versuche des Oberlandesgerichts Brandenburg, der Anflut Herr zu werden

•Unzureichende Statistiken zur Arbeit der Amtsgerichte und des Oberlandesgericht

Wer sich ein wenig umschaut, entdeckt auf den Seiten des Ministeriums für Justiz Statistiken über die Anzahl der verhandelten Fälle (LINK). Die folgenden Aussagen beziehen sich auf diese Statistik.

Wir wollen hier die familienrechtlichen Verfahren in den Vordergrund stellen, deren Anzahl sich von ca. 15.000 in den Jahren 2006-2008 auf plötzlich 18.000 in 2009 und gar 24.000 in 2010 erhöht haben.


Nun könnte man meinen, dass diese statistische Erhöhung ja mit der steigenden Einwohnerzahl in Brandenburg zu tun haben muss und dadurch gezwungenermaßen auch mehr Verfahren geführt werden.
Seit der Jahrtausendwende zeigt sich jedoch eine andere Entwicklung: Die Bevölkerungszahl ging seit 2000 Jahr für Jahr um zwischen 7000 und 12.000 Personen zurück. Im April 2011 fiel die Zahl der Personen erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg unter die Marke von 2,5 Millionen Menschen. Laut der Studie "Wegweiser Kommune" von Bertelsmann aus dem Jahr 2011 sinkt Brandenburgs Bevölkerung (im Vergleich zum Basisjahr Relation zu 2009) bis 2030 um 5,8% auf 2,36 Millionen Einwohner.

Die demographische Entwicklung scheint also kein Grund dafür zu sein, dass sich familienrechtliche Streitigkeiten in 2009 um 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr vermehrten und dies sich in 2010 sogar auf 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigern läßt.

Nun nehmen wir die statistischen Daten weiter auseinander (gemäß dem Grundsatz: Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst geschönt hast):

Die in der Statistik genannten "Bestände" sind offensichtlich eine Aufsummierung der Fälle, die nicht bearbeitet werden konnten. Leider erklärt das Original nicht die einzelnen Positionen, aber durch einfaches Nachrechnen erkennt man, dass die Differenz aus den Eingängen minus der Erledigungen auf die Bestände aufgerechnet werden. Im Umkehrschluss muss man also sagen, dass viele Fälle (nämlich 19.000) offensichtlich in der Warteschleife liegen... Und die Anzahl dieser Fälle proportional mit den Eingängen steigt. Ein KO-Kriterium für die, bei denen das Gericht in der Folge die Entscheidung auf Basis des "Kontinuitäts"-Kriteriums (eines der Kindeswohlkriterien) treffen wird. Es wird also offensichtlich, dass neben dem Umgangsboykott eines Elternteils auch die Gerichte verantwortlich sind, Sorgerechtsentscheidungen in die eine oder andere Bahn zu lenken...

Die Bestände sind von 2008 (11.737) in 2010 (19.251) um sagenhafte 39% angestiegen! Unerledigte Verfahren! Und die Gerichte kommen nicht nach!

In einem Telefonat vom 25.01.2012 mit der Pressesprecherin, Richterin am OLG Dr. Martina Schwonke, hat diese mitgeteilt, dass aufgrund der gestiegenen Anzahl familienrechtlicher Auseinandersetzungen am OLG Brandenburg nunmehr ein fünfter Senat gebildet wird, um die Rückstände aufzuarbeiten, bzw. der gestiegenen Anzahl Verfahren Herr zu werden.



Die Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung ist allerdings zweifelhaft, da angeblich ohnehin nur 760 Fälle pro Jahr beim OLG Brandenburg behandelt werden müssen und der Rückstand (Bestände, siehe Statistik) lediglich 474 Fälle beträgt. Es geht hier wohl eher um ein Problem im Rahmen der erstinztanzlichen Verfahren...

Nun, einen Grund für die gestiegene Anzahl von Sorgerechtsfällen in Brandenburg können wir hier nicht liefern, aber nun werfen wir einen Blick auf die Verfahrensdauer:


Die Verfahrensdauer in familienrechtlichen Angelegenheiten dauert in Brandenburg durschnittlich 10,5 Monate in den Jahren 2006-2008.
In 2010 ist diese auf 7,8 Monate gesunken. Immernoch viel, aber eine Verbesserung. Ich als Autor des Artikels habe eine Verfahrensdauer von 11 Monaten in der ersten Instanz erlebt. Glückwunsch dem, der also eine Dauer von 5 Monaten erlebt hat, damit der Durchschnitt Sinn macht


So, nun liegen die Tatsachen auf dem Tisch: Jeder, der sich streiten will, darf nicht davon ausgehen, dass seine Angelegenheit zügig bearbeitet wird. Im Gegenteil: Hinsichtlich der Bestände (aus meiner Sicht unerledigter Verfahren) ist davon auszugehen, dass das Verfahren nicht in kurzer Zeit abgeschlossen wird, sondern in den 7,8 Monaten weiterhin Umgangsblockaden und -boykotte stattfinden, die es nach den 7,8 Monaten aus Kindeswohl-Kriterien kaum noch zulassen, einen Umgang des Vaters mit seinem Kind ohne Beiziehen eines begleiteten Umgangs zuzulassen.

Aber wir haben ja noch weitere Kennzahlen dank des Ministeriums für Justiz:

Beim Oberlandesgericht gingen im Jahr 2010 lediglich 760 "Berufungen und Beschwerden gegen Endentscheidungen" ein.

Bezogen auf die Anzahl der familienrechtlichen Verfahren entspricht dies einer Quote von 3 Prozent! Respekt!

Und davon wurden sogar 619 erledigt. Nochmehr Respekt! Und die Verfahrensdauer betrug im Durchschnitt nur 5,5 Monate. Dritter Respekt!

Der Autor des Artikels hat ganz andere Erfahrungen gemacht. Vom Beginn des Verfahrens bis zum Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vergingen in der Summe satte 33 Monate.

Im Schnitt muß also von 7,8 Monaten in der ersten Instanz und weiteren 5,5 Monaten in der Beschwerde ausgegangen werden.

In der Summe entspricht dies einer Verfahrensdauer von mindestens 13,2 Monaten!

Die Statistik sieht ja so aus, als ob 97% der Verfahren im erstinstanzlichen Beschluss für alle Seiten befriedigend gelöst werden konnten!

Leider sagt uns die Statistik nicht, wieviele Beschwerden aufgrund der Verwehrung von Prozesskostenhilfe, bzw. aufgrund der Ablehnung der Beschwerde gar nicht erst zum Oberlandesgericht kamen. Prozesskostenhilfe wird sicherlich ungern gewährt, denn im Falle des Autors waren für die Verfahren in der Summe ca. 15.000EUR zu berappen.

Weitere Infos des Landes, um das Vorgehen zu kritisieren....
Hier wären also noch weitere Daten spannend. Die Anzahl der Beschwerden gegen den erstinzantlichen Beschluss sind gewiss höher als drei Prozent. Das Ministerium der Justiz täte also gut daran, Kennzahlen bzgl. der Beschwerden insgesamt und der abgelehnten/angenommenen Beschwerden zu veröffentlichen, um die Statistik nicht zu schönen.
Die Bedeutung der 760 Eingänge beim Oberlandesgericht sind mangels Definition also etwas "unscharf"...

Leider blieb dem Autor des Artikels das Recht auf Auskunft verwehrt, weil er "nur" als Privatperson handelt und das öffentliche Interesse durch eine einzelne Eingabe nicht hinreichend ist, um solche Zahlen aufzubereiten...

http://www.justizopfer-nauen.de/modules/AMS/article.php?storyid=8




P.S. Unsere Verfahrensdauer beläuft sich inzwischen auf 37 Monate!!!!! Die Beschlüsse sind rechtsfehlerhaft und wären aufzuheben gewesen, aber jetzt weiß ich endlich, woran es liegt das unsere Anträge gegen jedes Gesetz und jede Rechtsprechung und nicht gerade sorgsam bearbeitet werden, völlige Überlastung - Beschlüsse sind Fließbandarbeit! Nur zur Information für Leonie, damit sie weiß warum man ihr ihr zu Hause verwehrt und man sie nicht anhört. Leo die haben keine Zeit, sich mit deinen Belangen auseinanderzusetzen....