Montag, 19. März 2012

Jugendamt Bremen wird aufgelöst?!

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=9807632
Die Bremer Grünen haben beschlossen, das gerade reformierte Jugendamt aufzulösen. Die Arbeit könne künftig besser und effektiver aus der Sozialbehörde geleistet werden, so die Begründung. Davon sind 35 Stellen betroffen, auch die des Amtsleiters. Peter Marquard war offenbar für die senatorische Dienststelle zu unbequem. Jetzt, nach gerade fünf Jahren im Amt, muss er gehen. Kritik ist programmiert.




Quelle: Radio Bremen

Sonntag, 18. März 2012

Jugendamt Hamburg-Wilhelmsburg: Wo ist hier die Kindeswohlgefährdung?


Um die Jugendhilfeeinrichtungen voll zu bekommen, damit Geld mit diesen Kindern verdient werden kann, schreckt man offenbar vor keinem Kind mehr zurück. (Kinder von JA-Mitarbeitern, Richtern, Gutachtern, Verfahrenspfleger etc. einmal ausgeschlossen) Jeder Platz der nicht besetzt werden kann, bedeutet verlorenes Geld und verlorene Arbeitsplätze. Als nährt man weiter die Mär, von den immer mehr total überforderten Eltern, damit man die unberechtigten Inobhutnahmen rechtfertigen kann. Und es gibt genug Schafe die das glauben und hoffen verschont zu bleiben.....

Freitag, 16. März 2012

Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheitsbesorgnis in Kindschaftssachen

Ablehnung eines Sachverständigen in Kindschaftssachen wegen Befangenheitsbesorgnis aufgrund polemischer und fachlich nicht begründeter Äußerungen sowie Überschreitung seiner Kompetenzen, indem auf einen Elternteil Druck zur Vornahme bestimmter prozessualer Schritte ausgeübt wurde

Das OLG Hamm hat sich in einer bemerkenswerten Entscheidung mit der Problematik von möglicherweise befangenen Sachverständigen befasst, dies ist insoweit bemerkenswert, als dass das seit September 2009 geltende FamFG den Sachverständigen eine deutliche aktivere Rolle zugedacht hat, die über die klassische Gutachtertätigkeit hinausgeht.

Im vorliegenden Fall führte ein Gutachter in einem Sorgerechtsverfahren mit den Eltern ein von ihm so bezeichnetetes "Nachgespräch". In diesem erklärte er dem Kindesvater gegenüber, dass dieser sich schämen solle, er hätte Schaden in der Seele des Kindes angerichtet und dessen Menschenwürde verletzt. Zu dieser, schon aufgrund der polemischen Ausdrucksweise den Eindruck von Voreingenommenheit und Unsachlichkeit erweckenden Haltung kam der Sachverständige lediglich nach einem relativ kurzen Gespräch mit dem Kind und ungeachtet der Tatsache, dass dem Vater vom ersten Gutachter im Vorverfahren eine uneingeschränkte Erziehungsfähigkeit bescheinigt wurde. Hinzu kam, dass sich der Sachverständige unmittelbar nach dem kurzen Gespräch mit dem Kind eindeutig zum Ergebnis seines Gutachten geäußert hat und dies ohne jegliche fachliche Begründungen. Weiterhin äußerte er sich auch dahingehend, dass es besser wäre, wenn es gar nicht erst zu einer gerichtlichen Entscheidung käme, da das Gericht so oder so seinen Empfehlungen folgen würde: "Gutachter sind eigentlich die heimlichen Richter ...".

Der Gutachter hat beim Kindesvater durch seine "Empfehlung" den Eindruck erweckt, dass er sich nicht wirklich mit der zu beantwortenden Beweisfrage auseinandersetzt, sondern Ziele verfolgt, die außerhalb seines Auftrages liegen.

Hier hat das Gericht eine klare Grenze gezogen:
Unabhängig davon, inwieweit ein Gutachter einen sogenannten "lösungsorientierten Ansatz" verfolgt, überschreitet er eindeutig seine Kompetenz, wenn er einem Verfahrensbeteiligten bestimmte prozessuale Schritte nahelegt oder ihn hier sogar massiv unter Druck setzt. Auch wenn das Gericht anordnen kann, dass der Sachverständige bei der Erstellung seines Gutachtens auf die Herstellung des Einvernehmens hinwirken soll, ist es nicht seine Aufgabe, einen Elternteil unter Druck zu setzen, um ein von ihm gewünschtes Ergebnis auch ohne Gerichtsentscheidung herbeizuführen. Die Entscheidung, den Konflikt durch ein gerichtliches Verfahren auszutragen oder in einem außergerlchtlichen Verfahren einvernehmlich beizulegen, ist allein den Eltern vorbehalten.

(OLG Hamm, Beschl. v. 02.09.2010, AZ: 4 WF 111/10)

Köln: Mia (2) - hat das Jugendamt versagt?

Hat im Fall der getöteten Mia das Jugendamt versagt? Mutter Leonie G. (41) erhob gestern im Landgericht schwere Vorwürfe gegen die Behörde.
Tapfer stellte sich die Bankkauffrau im Mordprozess gegen Mias Vater Markus G. (38) den Fragen des Richters.

Im Herbst 2010 hatte sich das Paar getrennt: „Wenn ich mit dir fertig bin, dann hast du gar nichts mehr!“, soll G. der Frau gedroht haben.
Und dass er sie umbringe, sollte sie mit der Tochter zurück nach Berlin gehen. Einmal habe er sie auf dem Bett fixiert und bedrängt.
Leonie G. flüchtete ins Frauenhaus, kam danach bei Freunden unter. „Ich habe seitdem immer geahnt, dass er Mia umbringen wird“, berichtete die Mutter.

Leonie G. ging zum Jugendamt, beantragte betreuten Umgang, damit Markus G. nicht mehr allein mit Mia sein könnte. Antwort der Behörde: Das sei personell nicht zu machen.

„Ich habe zu den Mitarbeitern gesagt: Irgendwann ist mein Kind tot, und Sie werden mir das erklären müssen“, so schildert die Mutter ihren ausweglosen Kampf.

Das Problem: Auch Markus G. suchte das Jugendamt auf und schilderte den Sachverhalt genau andersrum. Als erfolgreicher Unternehmensberater konnte er sich gut verkaufen, Und er hat keine Vorstrafen.

Im Juli 2011 erstickte er Mia. Zu seinem wahren Motiv schweigt Markus G. vor Gericht.

Angeblich kann er sich an die Tat nicht erinnern. „Glauben Sie ihm das?“, wurde die Mutter gefragt. „Nein“, antwortete sie.

http://www.express.de/koeln/kind-getoetet-tote-mia--2---hat-das-jugendamt-versagt-,2856,11899738.html

Donnerstag, 15. März 2012

Jugendamt Berlin: Die kleine Zoe wurde in aller Stille beigesetzt - niemand nahm Notiz davon...

"Sie sagen, sie schenken dir das Leben. Sie müssten sagen, sie schenken dir den Tod. Denn es war nicht sicher, dass du lebst. Sicher ist, dass du sterben musst."(Janosch)



Der Berliner Senat rühmte die Arbeit der Jugendämter, die Verantwortung für den Tod des kleinen Mädchens übernahm man nicht. So sieht also die kompetente Arbeit Berliner Jugendämter aus. Geschützt durch den Senat und die Justiz.



Dein junges Herz hat aufgehört zu schlagen. So plötzlich und unfassbar früh. Was wir fühlen, kann mit Worten niemand sagen. Vergessen werden wirst Du nie.



Ich hoffe, dass es du da wo du jetzt bist, glücklicher bist. Mein Beileid den Hinterbliebenen!



Birgit Wichmann

Königswinter: Schon wieder eine Horrorpflegemutter


Wieder ein schockierender Fall im sonst so beschaulichen Siebengebirge: Wieder ist das Opfer ein Pflegekind. Wieder ist die Täterin die Pflegemutter. Wieder schritt das zuständige Jugendamt nicht ein.


Da werden schlimme Erinnerungen wach. Erinnerungen an den Tod von Anna (9), die in der Badewanne ertränkt wurde.


Das Amtsgericht Königswinter hatte Erzieherin Claudia K. im Juni 2011 wegen unfassbarer Vorwürfe (Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung, Körperverletzung) zu 1 Jahr, 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Jetzt will sich die 46-Jährige im Berufungsverfahren vor dem Landgericht reinwaschen.
Sie sei mit zeitweise sieben Kindern (zu den vier Mädchen der Patchwork-Familie kamen zwei Pflegesöhne auf Vermittlung des Jugendamtes Köln sowie ein drittes Pflegekind) überfordert gewesen.

Warum schritt das Jugendamt so spät ein?

Welche Schuld trifft das Kölner Jugendamt an dem Horror, dem Christian fünf Jahre lang ausgesetzt war? Warum kam die Pflegemutter mit ihren dubiosen Erziehungsmethoden durch, warum schritt das Jugendamt nicht ein? Familie K. galt nicht als „normale“ Pflegefamilie, sondern als Erziehungsstelle, erklärte Vize-Jugendamtschef Klaus-Peter Völlmecke auf Nachfrage. Dafür muss wenigstens ein Elternteil eine pädagogische Ausbildung haben. Die fachliche Aufsicht liegt dann bei einem freien Träger vor Ort, in diesem Fall beim Godesheim, wo Claudia und Frank K. beide angestellt waren bzw. sind. Nichtsdestotrotz: Die Verantwortung lag beim Jugendamt.


Auch die räumliche Entfernung habe vielleicht eine Rolle gespielt, dass die Zustände in der Familie nicht früher aufgefallen seien, räumte Völlmecke ein. „Als wir 2006 Hinweise auf massive Probleme bekamen, haben wir die Jungen aus der Familie geholt und in einem Kölner Heim untergebracht.“


Vorwurf 1: Das Amtsgericht Königswinter war sicher: Bei einer ihrer schockierenden „Erziehungsmaßnahmen“ brach Claudia K. Pflegesohn Christian (damals 13, Name geändert) durch Fixieren auf dem Rücken den Arm. Dazu die füllige Pflegemutter: „Die Fixierung war so gewünscht und wir waren darin geschult.“ Christians Arm sei nicht bei einer solchen Maßnahme gebrochen: „Er ist die Kellertreppe runtergefallen.“

Vorwurf 2: Im ersten Prozess kam raus: Zur Bestrafung musste Christian 1.000 Liegestütze und 2.000 Kniebeugen absolvieren. Der Pflegevater soll das kontrolliert haben. Claudia K. am Dienstag: „Die 1.000 waren nicht wörtlich gemeint.“


Vorwurf 3: Im Juni war das Gericht überzeugt: Aus panischer Angst vor Bestrafung hatte Christian mindestens zwei Tage und Nächte auf der drei Quadratmeter kleinen Gästetoilette verbracht. Denn: In der Familie war es üblich, die Kinder als Strafe aufs Zimmer zu schicken, bis man sie zur Rückkehr aufforderte. Die Pflegemutter behauptet jetzt: „Er war freiwillig im Gäste-WC.“

Vorwurf 4: Ende Juni 2006 warf Claudia K. beim Urlaub im Westerwald Christian vor, er liefe mit einer Erektion über den Campingplatz. Daraufhin packte sie Christian in die Badehose, presste seine Genitalien zusammen, so das Amtsgericht. Die Pflegemutter dazu: „Ich habe ihm nie in die Hose gefasst.“ Noch nicht geäußert hat sich Claudia K. zu einer Würgeattacke, die ihr der Pflegesohn vorwirft.
Christian schilderte am Dienstag vor Gericht: „Es wurden große Unterschiede gemacht zwischen eigenen und Pflegekindern. Am Anfang ging es noch, dann eskalierte es immer mehr. Das war Psychoterror!“ Die Verhandlung wird fortgesetzt.






Dienstag, 13. März 2012

Essen: Richter verhängte hohe Haftstrafen gegen Horroreltern


Die Tat ist so grausam, dass sie „außerhalb des Bereichs unserer Vorstellung“ liegt – mit diesen Worten beschrieb der Staatsanwalt den abscheulichen Plan, den Melanie R. (26) und Benjamin P. (27) gemeinsam umsetzten: Sie zeugten ein Kind, nur um es zu missbrauchen! Am Montag fiel in Essen das Urteil gegen die Horror-Eltern.

Der Richter verhängte gegen beide Angeklagten hohe Haftstrafen: Melanie R. muss 5 Jahre ins Gefängnis, Benjamin P. bekam acht Jahre.

Seit Anfang Februar standen beide wegen schweren sexuellen Kindes-Missbrauchs vor Gericht.


Der schlimmste Vorwurf an die Horror-Eltern: Sie sollen im Jahr 2010 extra ein Kind gezeugt haben, um es nach der Geburt auf übelste Art zu schänden!


DIE „ANKLAGE DER SCHANDE“



Benjamin P. der ein starkes Interesse an Sadomaso-Gewaltspielen hatte, suchte für eine Kontaktaufnahme mit Gleichgesinnten einschlägige Foren im Internet. Ende 2009 lernte er dort die Angeklagte kennen. Da sie die Neigungen teilte, trafen sich beide zu gemeinsamen, im Internet abgesprochenen, sexuellen Rollenspielen.


Ab 2010 soll Benjamin P. gegenüber seiner Freundin in Internetchats den Wunsch nach Sex mit Kindern geäußert haben. Um den Angeklagten nicht zu verlieren, hatte Melanie R. laut Anklage ihren zehn Monate alten Säugling Niklas angeboten – den gab es aber gar nicht.

Der Staatsanwalt: „Im Sommer 2010 verfiel der Angeklagte auf die Idee, selbst ein Kind zu zeugen, um über ein Opfer zu verfügen.“


Im Juni 2011 brachte Melanie R. Oliver Erik zur Welt. Der Staatsanwalt: „Im Juli 2011 suchte sie mit dem fünf Wochen alten Säugling die Wohnung des Angeklagten auf. Benjamin P. missbrauchte ihn, fotografierte alles und schickte das Material einer weiteren Sexualpartnerin, um ihr zu imponieren.“


Der Richter blieb mit seinem Strafmaß für Benjamin P. unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 10 Jahren. Ein Gutachter hatte beide Angeklagten für voll schuldfähig erklärt.

Der kleine Junge steht heute unter der Betreuung des Mönchengladbacher Jugendamtes.


http://www.bild.de/news/inland/kindesmissbrauch/urteil-gegen-eltern-die-ein-kind-zum-missbrauch-zeugten-23106392.bild.html